Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C/B2B) für das Ad-hoc-Laden an öffentlich zugänglichen Ladepunkten

– Ladesonne GmbH & Co. KG

Stand: 13. April 2026

  1. Geltungsbereich, Anbieterstellung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur der

Ladesonne GmbH & Co. KG („Betreiber“) durch Endnutzer („Kunde“).

(2) Kunde kann sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

(3) Der Betreiber ist alleiniger Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Ladeleistungen.

  1. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bedeutet:

  • „Ladevorgang“: der Bezug elektrischer Energie durch Anschluss eines Elektrofahrzeugs an einen Ladepunkt

  • „Ladepunkt“: jede einzelne, technisch eigenständige Ladeeinrichtung

  • „Zahlungsdienstleister“: das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Unternehmen Worldline Payment Services (Germany) GmbH („Worldline“)

  • „Backend-Dienstleister“: das vom Betreiber eingesetzte System zur technischen Steuerung und Abrechnung

  1. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung elektrischer Energie zur Aufladung von Elektrofahrzeugen.

(2) Der Betreiber schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Mindestverfügbarkeit und keine Mindestladeleistung.

(3) Der Betreiber bedient sich zur Leistungserbringung Dritter (insbesondere Backend-Dienstleister und Zahlungsdienstleister), bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden.

  1. Vertragsschluss (Ad-hoc-Laden)

(1) Der Vertrag kommt unmittelbar durch Beginn des Ladevorgangs zustande.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt insbesondere durch:

  • Autorisierung am Zahlungsterminal oder

  • Freischaltung des Ladepunkts durch den Kunden

(3) Mit Beginn des Ladevorgangs erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Preise sowie diese AGB als verbindlich an.

  1. Preise und Preisbestandteile

(1) Die Nutzung der Ladeinfrastruktur erfolgt ausschließlich auf Basis eines verbrauchsabhängigen Arbeitspreises pro Kilowattstunde (kWh).

(2) Die jeweils gültigen Preise werden vor Beginn des Ladevorgangs am Ladepunkt oder digital angezeigt.

(3) Maßgeblich für die Abrechnung ist die eichrechtskonform ermittelte Energiemenge.

(4) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Der Betreiber ist berechtigt, Preise jederzeit mit Wirkung für zukünftige Ladevorgänge anzupassen.

  1. Zahlungsabwicklung

(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos über das am Ladepunkt integrierte Zahlungsterminal oder vergleichbare elektronische Zahlungsmethoden.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Worldline.

(3) Worldline erbringt Zahlungsdienste eigenverantwortlich und auf Grundlage eines separaten Rechtsverhältnisses mit dem Kunden.

(4) Der Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner hinsichtlich der Zahlungsdienstleistung.

(5) Der Betreiber verarbeitet keine vollständigen Zahlungsdaten (insbesondere keine Kreditkarteninformationen).

  1. Abrechnung und Belegbereitstellung

(1) Die Abrechnung erfolgt automatisiert über den eingesetzten Backend-Dienstleister.

(2) Dem Kunden wird die Möglichkeit zur elektronischen Abrufbarkeit eines Transaktionsbelegs bereitgestellt.

(3) Ein Anspruch auf Ausstellung einer gesonderten Rechnung oder eines papierhaften Belegs besteht nicht.

  1. Verfügbarkeit und Betriebsunterbrechungen

(1) Der Betreiber ist bemüht, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur sicherzustellen.

(2) Eine jederzeitige und störungsfreie Verfügbarkeit wird ausdrücklich nicht geschuldet.

(3) Einschränkungen oder Unterbrechungen können insbesondere resultieren aus:

  • Wartungsmaßnahmen

  • technischen Störungen

  • Netz- oder Spannungsproblemen

  • Eingriffen Dritter

  • höherer Gewalt

  1. Nutzungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladeinfrastruktur ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Insbesondere ist untersagt:

  • unsachgemäße Nutzung der Ladeeinrichtungen

  • Manipulationen an Hard- oder Software

  • Blockieren von Ladepunkten über den Ladevorgang hinaus

(3) Bei Nutzung durch größere Fahrzeuge (insbesondere E-LKW) trägt der Kunde die Verantwortung für:

  • Befahrbarkeit

  • Rangierfähigkeit

  • Einhaltung örtlicher Gegebenheiten

  1. Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle oder betriebliche Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

  1. Datensicherheit und Datenschutz

(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Zahlungsdaten werden durch den Zahlungsdienstleister Worldline verarbeitet.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

  1. Regulierung und rechtliche Rahmenbedingungen

(1) Der Betrieb der Ladeinfrastruktur erfolgt unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:

  • Ladesäulenverordnung (LSV)

  • Mess- und Eichrecht

  • energiewirtschaftliche Vorgaben

(2) Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen können Anpassungen der Leistungen erforderlich machen.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


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